Zwischenstaatliche Interventionen stehen seit jeher oder genauer: seit Bestehen des modernen Staatensystems (1648) in der Spanne zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Völker, bzw. der Souveränität jedes Staates gemäß UN-Charta auf der einen Seite und auf der anderen Seite dem auch in der UN-Charta statuierten und stets wachsenden, allgemeinen, aber vor allem in der „westlichen“ Welt virulenten Streben nach weltweiter Verwirklichung grundlegender Menschenrechte, so illusionär beide Ziele auch sein mögen, bedenkt man realistisch die Machtverhältnisse in der internationalen Politik.
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