Ulrich-Dieter Oppitz

Das Meißner Rechtsbuch

Materialien zu einem erfolgreichen Rechtsbuch des 14. Jahrhunderts

Rezension


Der Altmeister der Rechtsbücherforschung legt in diesem Band wertvolle Materialien zu einem der wichtigsten Rechtsbücher des Mittelalters vor. Das Buch ist gelehrt und voraussetzungsvoll; wer sich bereits gut auskennt, findet hier detailreiche zusätzliche Informationen zu der berühmten Quelle. Wer sich dem Thema hingegen zum ertsen Mal nähert, wird mit dem Buch nicht viel anfangen können, denn die Grundlagen der Rechtsbücherforschung und die Ergebnisse seiner eigenen langjährigen Beschäftigung mit dem 'Meißner Rechtsbuch' setzt OPPITZ als bekannt voraus.

Der längste und wichtigste Teil des Buchs ist die Wiedergabe der in sechs Bücher sowie einige Nachträge eingeteilten Hs. Diese Bücher zerfallen in Kapitel, und sie wiederum in unterscheide; daraus erklärt sich der ebenfalls überlieferte Name "Rechtsbuch nach Distinktionen" (S.109-313). Der Band beginnt mit einer Forschungsgeschichte, an der besonders die Korrespondenz interessiert, die zwei Forscher geführt haben, die in den 1930er Jahren parallel an Editionen des 'Meißner Rechtsbuch' arbeiteten: dem Prager Rechtshistoriker WILHELM WEIZSÄCKER und dem wenig später gefallenen ECKHARDT-Doktoranden GÜNTHER ULLRICH. Ferner enthält das Buch Listen der Hss. und Drucke, eine Konkordanz der Distinktionen in den Editionen, zwei kurze Texte von GÜNTHER ULLRICH aus den 1940er Jahren und eine sprachliche Analyse der Quelle von HORST WEBER. Auf die Edition folgen ein über 140 Seiten starkes Wortregister (S. 350-491) und ein 1893 Einträge umfassendes "Remissorium", also eine alphabetisch geordnete Liste der Themen des Rechtsbuchs, das ebenfalls durch ein umfangreiches Wortregister erschlossen ist. Die sind beides wertvolle Hilfsmittel für jemanden, der das Rechtsbuch inhaltlich unter einem bestimmten Aspekt auswerten will. Weitere Listen und Verzeichnisse kommen hinzu.

Die Akribie, mit welcher der Autor sich in die Details seiner Quelle eingearbeitet hat, beeindruckt den Rezensenten. Schon mit seiner zweibändigen Übersicht über "Deutsche Rechtsbücher des Mittelalters" (1990) hatte ULRICH-DIETER OPPITZ dem Thema seinen Stempel aufgedrückt. Selten findet sich ein Forschungsfeld, das sich so klar mit einem einzelnen Wissenschaftler identifizieren lässt. Aber OPPITZ sieht seine Aufage nur in der Aufarbeitung und Bereitstellung des Materials; die Analyse überlässt er seinem Publikum. Wer eine Dissertation oder andere Arbeit über das 'Meißner Rechtsbuch' schreiben will, findet seine Quelle in diesem Steinbruch bequem und vorbildlich aufgearbeitet. Die Forschung kann beginnen!

Prof. Dr. Albrecht Cordes
Goethe-Universität Frankfurt am Main


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