Auzüge aus dem Vorwort
Dieses Buch beschäftigt sich ausschließlich mit den Arzneimitteln. Was
aber ist ein Arzneimittel? In einem Urteil von 1959 hat es das westdeutsche
Bundesverfassungsgericht als eine "Ware besonderer Art" eingestuft,
und das derzeit gültige deutsche Arzneimittelgesetz benötigt über
eine Seite klein gedruckten Textes, um zu definieren, was Arzneimittel
sind und was sie nicht sind.
Dieses Buch versucht, diese Zusammenhänge epochen- und kulturübergreifend,
soweit belegbar, darzustellen. Man sollte darin eine Fallstudie über das Mensch-Naturverhältnis sehen, etwa im Sinne einer "Praktischen Naturphilosophie", wie Meyer-Abich es ausdrückt.
Das Buch ist eingeteilt in zehn chronologische Kapitel (K. I bis K. X),
unterbrochen von 10 problemorientierten, zeitübergreifenden Exkursen
(E. 1 bis E. 10). Die Kapitel charakterisieren kultur- und wissenschaftshistorische
sowie sozioökonomische Epochen, die für die Arzneimittelgeschichte
relevant sind. In den Exkursen kommen dagegen die für Arzneimittel
spezifischen Probleme zur Sprache, die zeitbedingt unterschiedlich
angegangen, aber nie wirklich gelöst wurden.
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